Der folgende Artikel von mir wurde zuvor in “Tsveyfl – dissensorientierte Zeitschrift” Nr. 1, 2017 veröffentlicht.
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“Wir treten ein für eine Flüchtlingspolitik, die menschenrechtliche Grundsätze ernst nimmt. Dazu bieten uns die anstehenden Wahlen keine Möglichkeit. Denn alle Parteien in Baden-Württemberg waren zuletzt Teil einer ganz großen Koalition, die massive Einschränkungen der Rechte von Flüchtlingen durchgesetzt hat. Weitere Einschränkungen sind geplant.”1
So heißt es zu Beginn des Aufrufs zur Demonstration Für grenzenlose Menschenrechte am 12. März 2016 in Freiburg. Aufgerufen hatte das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung, unterstützt von allerlei linksbürgerlichen Gruppen, aber auch von der anarchosyndikalistischen Gewerkschaft Freie ArbeiterInnen Union (FAU) Freiburg und der Anarchistischen Gruppe (AG) Freiburg wurde der Aufruf unterzeichnet bzw. verbreitet.2
Während in dem Aufruf sämtlichen Parteien unterstellt wird Teil jener ganz großen Koalition zu sein, die sich zusammengefunden hätte um die Rechte der Geflüchteten einzuschränken bemerken die Anarchistinnen, die sich unter ihm versammeln, nicht, dass sie Teil einer noch viel größeren Koalition werden, die sich aus vermeintlich hehren Motiven bildet.
Doch wie entsteht diese Allianz, von jenen, die den Staat als “Teil des Problems” ablehnen, nicht an “eine radikale Änderung durch den Parlamentarismus glauben”3; und denen, die konkret parlamentarisch lösbare Probleme thematisieren und offenkundig nur gegen Parteien agitieren, da sie nicht ausreichend in ihrem Sinne handeln, jedoch keinesfalls die parlamentarische Demokratie als solche hinterfragen?
Das verbindende Element sind die Menschenrechte. Als modernes Heilsversprechen gegen Armut, Hunger, Kapitalismus und Krieg bringen sie all jene zusammen, welche die Analyse und Kritik der falsch eingerichteten Welt gegen die Anrufung an einen säkularisierten Gott eingetauscht haben bzw. deren autoritärer Charakter sich in vorgeblich menschenfreundlicher Gestalt zum Ausdruck bringt.
Doch die Polemik gegen Menschenrechte und ihre Apologetinnen verlangt nach einer Klärung, die im Folgenden vorgenommen werden soll. Dazu scheint es wichtig zum ersten (1) festzustellen, dass die Menschenrechte einer Entwicklung und Wandlung unterliegen, bei der sich die Rechte der Einzelnen in den Rechten des Kollektivs verlieren; zweitens (2) halten wir fest, dass Recht staatliche Gewalt braucht um garantiert werden zu können. Auch Menschenrecht braucht diese (lokale) Gewalt, wodurch sie jedoch ihre proklamierte Universalität verlieren. Hierdurch gelangen wir zu der Erkenntnis (3), dass internationales Recht, also auch Menschenrecht, um wirklich eine universale Gültigkeit entfalten zu können, ein internationales Gewaltmonopol benötigen würde, also einen Staat über den Staaten (quasi ein Überstaat) oder einen Weltsouverän.4 Jede Forderung nach Einhaltung der Menschenrechte läuft, sofern sie sich nicht explizit auf die Realisierung in Bürgerrechten und damit an den lokalen Rechtsgaranten richtet, immer auf die Anrufung einer vermeintlich höheren Macht hinaus. Zudem (4) lassen sich in dem Wunsch nach einer Macht, die alle Widersprüche der staatlich organisierten Welt aufhebt, Züge des modernen Antisemitismus, mindestens in Form einer reaktionären Kapitalkritik, erkennen.
1) Ursprung und Entwicklung der Menschenrechte
Im alltäglichen Gebrauch werden unter den Menschenrechten vor allem „die klassischen individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechte“5 verstanden, also das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Eigentum. Etwas spezifischer handelt es sich bei diesen Individualrechten um die erste Generation der Menschenrechte, begründet werden sie allgemein naturrechtlich, dass der Mensch diese Rechte auf Grund seines Menschseins qua Geburt innehätte.
Sie lässt sich zurückführen auf die Proklamationen der amerikanischen Revolutionen und des Bürgerkriegs.6 1789 fanden solche Rechte auch erstmals in Kontinentaleuropa einen Ausdruck, nämlich in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Zwar wurde auch in den US Erklärungen das Recht auf Eigentum expliziert, dieses erfährt aber seinen modernen Schutz erstmals durch die französische Erklärung, in der in den Artikeln III und XII darauf hingewiesen wird, dass Recht auf Gewalt basiert und das Gewaltmonopol beim Staat liegt.7 Mit diesem Hinweis lässt sich auch die Begründung der Menschenrechte anders betrachten, denn der naturalistischen Herleitung wurde nun eine staatstheoretisch beigestellt.8
Als Abschluss dieser ersten Generation, und auch als Übergang zur zweiten Generation der Menschenrechte, lässt sich das sicherlich bekannteste Postulat, die Allgemeine Menschenrechtserklärung der United Nations (UN) von 1948 betrachten. Mit verschiedenen Individualrechten steht sie noch in der Tradition der ersten Generation, doch sind in ihr bereits Rechte festgelegt, welche das Individuum in Bezug zur Gesellschaft setzen und von dieser die Schaffung und Einhaltung gewisser Standards fordern – zum Beispiel mit den Rechten auf Gesundheitsversorgung, Kleidung, Essen oder soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit.
Das Verhältnis Individuum – Gesellschaft, aus dem Rechte und Pflichten abgeleitet werden, gerät zunehmend weiter in den Blick und durch verschiedene Traktate entstehen die sozialen Grundrechte, welche zwar vordergründig noch das Individuum in diesem Spannungsverhältnis in Schutz zu nehmen suchen – schließlich wollen sie einklagbare Rechte gegen die Gesellschaft darstellen – doch ist die Abkehr vom Einzelnen hin zum Kollektiv schon im jeweils ersten Artikel der wichtigsten Dokumente der Generation9 angelegt, wenn dort vom „Recht der Völker auf Selbstbestimmung“10 die Rede ist. Hier zeichnet sich auch der Schritt zur dritten Generation, den kollektiven Menschenrechten, ab.
Diese sogenannten Kollektivrechte stellen sich in Fundamentalopposition zum liberalen Gedanken der Individualrechte. Die Rechte der Einzelnen erscheinen nicht mehr zeitgemäß, weshalb „der Kreis der Träger als auch der der Akteure vergrößert”11 werden müsste. Diese Vergrößerung zeigt sich im Selbstbestimmungsrecht der Völker, dem Recht der Völker auf Entwicklung, dem Recht auf Frieden und einigen weiteren UN Deklarationen. Praktisch ziehen diese ,Rechte‘ nahezu keine Konsequenzen nach sich, da sie kaum in nationalstaatlichem Recht positiviert wurden; ideologisch markieren sie jedoch den völligen Bruch mit dem Individuum, der nicht zuletzt in der UN stattfand. Dieses wird nun nur noch als untergeordnetes Segment von Volk oder Kultur betrachtet.
2) Recht, Staat und Kapital
„Erst mit dem Entstehen persönlichen Eigentums zur Ausbeutung von Menschen konnte der Staat werden, ist er geworden. Mit der Entfaltung des Kapitalismus, der die materiellen Ausbeutungsgrundsätze der Eigentümer zum Mittelpunkt des gesamten Lebens der Menschen machte, vergrößerte und vergröberte der Staat beständig das Netz von Gesetzen, Aufsichts- und Zwangsmaßregeln […].“12
In diesem Zitat von Erich Mühsam wird der Zusammenhang zwischen Recht, Staat und Kapital in radikalisierter Weise deutlich. Denn das moderne bürgerliche Recht entstand im Verbund mit dem Kapitalverhältnis, beides stellt nur jeweils die andere Seite derselben Medaille dar. Denn das abstrakte Recht ist notwendig um in einer atomisierten (oder sich atomisierenden) Wirtschaft Verträge zu schließen, oder wie der marxistische Rechtswissenschaftler Eugen Paschukanis es ausdrückte:
„Zwischen den privaten isolierten Wirtschaften wird die Verbindung von Fall zu Fall durch Abschluß von Geschäften unterhalten. Das juristische Verhältnis zwischen den Subjekten ist nur die Kehrseite des Verhältnisses zwischen den zur Ware gewordenen Arbeitsprodukten.“13 Die Rechtsform entsteht, wie beschrieben, aus dem Kapitalverhältnis, das Rechtssubjekt wird dabei „aus dem auf dem Markte vor sich gehenden Tauschakt abstrahiert.“14
Einen Zusammenhang hat Mühsam erkannt, als radikalisiert bezeichne ich seine Darstellung deshalb, da er außer Acht lässt, dass die Kapitalisierung durchaus positive Züge hatte. Die unmittelbare feudale Herrschaft wurde durch die mittelbare kapitalistische Herrschaft des Rechts ersetzt, was dem Individuum bis dato ungekannte Freiheiten brachte. Die Möglichkeit sich als autonomes handelndes Subjekt zu begreifen wurde völlig neu ausgehandelt. So ist es auch kein Zufall, dass sich zur Zeit der fortschreitenden Kapitalisierung anarchistische und sozialistische Ideen verbreiteten.
Einen anderen übergeht er gewissermaßen, indem er die ,Ausbeutergrundsätze der Eigentümerinnen‘ als vermeintlichen Mittelpunkt menschlichen Lebens benennt. Dies ist zwar auf der einen Seite richtig, denn die materiellen Verhältnisse haben deutlich eine Klassengesellschaft geschaffen, in denen die Interessen der besser Situierten das Leben der Unteren dominieren. Auf der anderen Seite unterschlägt es jedoch die Ideologie des freien Marktes, auf dem alle Rechtssubjekte frei und gleich tauschen können, die ebenfalls einen materiellen Kern hat. Errico Malatesta beschrieb dieses Verhältnis, in dem es zwar Klassen gibt, diese jedoch nicht als Einheit zu verstehen sind, sondern vielmehr als Ausdruck der atomisierten Wirtschaft, folgendermaßen:
„Die Arbeiter unterliegen ebenso wie die Bourgeoisie, wie die ganze Welt dem Gesetz des allgemeinen Wettbewerbs, das der Herrschaft des Privateigentums entspringt und erst zusammen mit dem Privateigentum verschwinden wird. Es gibt also keine Klassen im eigentlichen Wortsinn, weil es kein Klasseninteresse gibt. Innerhalb der Arbeiter-,Klasse‘ selbst herrschen wie bei der Bourgeoisie Konkurrenz und Kampf.“15
Deutlicher wird das an den idealisierten Staatsvorstellungen von Thomas Hobbes. Durch Wettbewerb, Unsicherheit und Ruhmsucht entstünde nahezu jeder Streit und ohne eine begrenzende übergeordnete Macht hätte jeder Streit das Potential tödlich zu sein. Ohne diese Macht befänden sich die Menschen im Naturzustand, im ,Krieg einer jeden gegen jede‘.16 Durch die menschliche Vernunft und Leidenschaft, wie die Angst vor dem Tod, neigen die Menschen jedoch zum Frieden.17 Dieser entstehe aber erst, wenn der Naturzustand überwunden ist, denn nur, weil gerade nicht gekämpft würde oder weil Menschen Absprachen getroffen haben sich nicht zu ermorden oder zu berauben herrsche noch kein Frieden, denn der verlange nach Sicherheit.18
Sicherheit wiederum kann nur entstehen, wenn eine staatliche Macht gegründet wird, „die ausreicht, die Menschen zur Einhaltung [von Abkommen und Verträgen, damit also zur Wahrung des Friedens] zu zwingen.“19 Der Staat entsteht bei ihm aus der freiwilligen Unterwerfung der Einzelnen unter das Urteil und den Willen des Souveräns. Das ist die Geburt vom Leviathan, dem sterblichen Gott.
Der materielle Kern der Ideologie ist, dass sich durch die staatliche Gewalt reale Rechtssicherheit für die Bürgerinnen ergibt und auf Grundlage dieses Rechts sind auch tatsächlich alle bis zu einem gewissen Grad frei und gleich. Frei darin Waren verkaufen und gleich darin Waren kaufen zu können. Dieser Kern wird verlassen, sobald von gleichen Chancen, Gerechtigkeit oder ähnlichem gesprochen wird.
Es lässt sich also festhalten, dass Recht, Staat und Kapital miteinander aufs Engste und bereits in ihrem Ursprung miteinander verknüpft sind. Sie bedingen sich gegenseitig. Darum benötigt Recht auch zwingend den Staat. Es kann kein garantiertes Recht geben, dass nicht vom staatlichen Souverän, in letzter Instanz mit seiner Gewalt, abgesichert wird. In Bezug auf die Menschenrechte bedeutet das, sie können nur dann gültig sein, wenn der Staat sie in seinen Rechtekatalog aufnimmt und sie mit seinem Gewaltmonopol garantiert, sie also positiviert. Vollzieht sich dieser Vorgang handelt es sich jedoch nicht mehr um Menschenrechte in einem universellen Sinn, sondern um Bürgerinnenrechte, die partikular sein müssen.
3) Staaten, Überstaat und internationales Recht
Die Menschenrechte proklamieren aber eine universelle Gültigkeit, ihre Apologetinnen bestreiten auch offen ihre Abhängigkeit vom positiven Recht. So heißt es in einem Buch von Michael-Lysander Frehmut, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung: „Würde man Menschenrechte davon abhängig machen, dass sie in verbindliches Recht übersetzt werden, hinge ihre Geltung von der Bereitschaft der Staaten ab, entsprechende völkerrechtliche Menschenrechtsverpflichtungen einzugehen und diese innerstaatlich durch Gesetze umzusetzen.“20 Wenn die Menschenrechte nicht davon abhängig sein sollen, dass sie in nationalstaatliches Recht überführt werden, steht die Frage im Raum, wie sie Gültigkeit erlangen wollen – andernfalls sind sie nichts als Ideologie. Die Antworten bleiben bei den Verfechterinnen des Menschenrechtsgedankens oft aus, oder es wird die UN als vermeintlicher Garant der Menschenrechte ins Feld geführt. Sie wird als Schutzmacht der Menschen imaginiert, welche über den Staaten steht und diese zügelt. Dass dies ein wahrlich irriger Gedanke ist scheint auf der Hand zu liegen, Ideologien widerstehen jedoch der Realität die deren Anhängerinnen eines Besseren belehren will und bestätigen sich selbst. Wird also offenbar, dass die UN nicht die Kompetenz hat um Menschenrechte durchzusetzen, bricht sich der Wahn bahn und es wird offen der Weltsouverän gefordert, der die Einhaltung – wenn nötig mit Gewalt – erzwingt.21 Hier offenbart sich das völlige Unverständnis von Menschenrechtlerinnen von dem was Recht ist und von seiner Kopplung an Staat und Kapital. Sie erliegen dem, was Paschukanis den Rechtsfetischismus nannte. Das heißt, das Recht nicht als gesellschaftliches Phänomen, parallel zum gesellschaftlichen Phänomen des Werts, wahrgenommen wird, denn durch die „fortwährende Umschichtung der Rechte“ auf dem Markt, ist „die Idee eines unbeweglichen Trägers dieser Rechte“22 entstanden, also der Mensch als solcher qua seines Menschseins. Damit nimmt der Rechtsfetischismus zweierlei Gestalt an. Zum einen naturalisiert er das Recht bzw. verankert es in fester Trägerinnenschaft, dies ist die konkrete Gestalt. Zum anderen abstrahiert er, durch die feste Trägerinnenschaft, Recht von den gesellschaftlichen Verhältnissen, wodurch Recht als etwas über den Dingen Stehendes erscheint und den Irrglauben befördert, mit Recht könnten eben die Verhältnisse, denen es entspringt, überwunden werden. dies ist die abstrakte Gestalt des Fetischs. Die Menschenrechte sind sozusagen die ,Manifestation‘ beider Gestalten oder die ,Vollendung‘ des Rechtsfetischismus.
Die UN gelangt somit in die Rolle der Vollstreckerin des Fetischs. Doch abgesehen davon, dass eine die ganze Welt unterjochende Macht nicht nur für Anarchistinnen nicht gerade wünschenswert scheinen dürfte ist sie auch nicht möglich. Dies wiederum liegt daran wie Staaten konstituiert sind, womit auch einhergeht, dass jede Form des internationalen Rechts, also nicht nur die Menschenrechte, ideologische Ausformungen sind.
Dass sich der Staat durch den vertragsmäßigen Zusammenschluss der Einzelnen konstituiert – bzw. er das zumindest im staatstheoretischen Sinne nach Hobbes tut – wurde bereits gezeigt. Nun kann und darf aber auch ein Staat nicht als Etwas im luftleeren Raum betrachtet werden. Er bzw. der gesellschaftliche Zusammenschluss der er ist, entspringt den ökonomischen Verhältnissen und steht in Beziehungen zu anderen Staaten, welche grundsätzlich von feindlicher Natur sind. Hobbes, dem bewusst war, dass es den Naturzustand zwischen den Individuen wohl so nie gegeben hat und er lediglich ein Hilfskonstrukt ist,23 schrieb dazu:
„Und auch wenn es nie ein solche Zeit [den Naturzustand; Anm. F.F.] gegeben hat, […] so befinden sich doch zu allen Zeiten Könige und Personen mit souveräner Machtfülle aufgrund ihrer Unabhängigkeit in ständigen Eifersüchteleien und in der Stellung und Haltung von Gladiatoren. Sie richten ihre Waffen aufeinander und lassen den anderen nicht aus den Augen […]: Das ist Kriegshaltung. Da sie dadurch aber den Fleiß ihrer Untertanen aufrechterhalten, folgt daraus nicht jenes Elend, das die Freiheit des einzelnen Menschen begleitet.“24
Hier wird deutlich, dass der Staat seine Macht und Stabilität nicht lediglich aus den Verträgen schöpft, aus denen er entstand. Staatliches Zusammenleben funktioniert also über mehr als nur über einen rechtlichen Minimalkonsens. Die innere Einheit stellt sich auch über den äußeren Feind her. Als dieser wird potenziell jeder andere Staat gesehen, völlig gleich was für freundschaftliche Beziehungen sie noch in diesem oder jenem Moment gepflegt haben mögen.25 Gerhard Scheit zeigte auf wie sich dieser ,geistige Belagerungszustand‘ in der Einzelnen über das bloße Bewusstsein einer Nation anzugehören manifestiert. „Das Negative, das darin besteht, von Feinden umgeben zu sein, wird zu einem positiven ,Gefühl‘, wird als Abstammung und Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft substantialisiert. Nation ist die Form, in der die Gewaltverhältnisse zwischen den Staaten in deren Innerem positive Gestalt annehmen.“26
Hier zeigt sich bereits, warum es keinen Souverän über den Staaten geben kann. Stände eine Macht über den Staaten, müsste der Naturzustand zwischen ihnen einer durch Gewalt garantierten Ordnung weichen. Dadurch gingen den jeweiligen Staaten aber ihre Feinde abhanden, die sie so dringend benötigen um die innere Einheit bewahren zu können. Die Aufhebung des Naturzustands zwischen den Staaten würde also den Rückfall in den Naturzustand im Inneren der Staaten bedeuten, und so den Weltsouverän ebenfalls ins Wanken bringen. Daher handelt es sich bei internationalem Recht, das nicht auf realer Gewalt basiert, um ,Abkommen gegenseitigen Vertrauens‘.27
4) Die antisemitische Wendung zum säkularen Gott
Woher kommt nun aber diese Sehnsucht nach einer Allmacht, die das Wohlergehen aller sichern soll? Sie entstammt der kapitalistischen Dynamik aus zyklenhafter Wirtschaftskrise und Krieg. Aus der richtigen Erkenntnis, dass der einzelne Staat sie nicht (langfristig) bewältigen kann, wird die falsche Schlussfolgerung gezogen, es bedürfe nur eines Souveräns, der alles und alle unter sich vereint und den Kapitalismus bis in den letzten Winkel unter Kontrolle hat, um die Einheit der Gegensätze herzustellen.28 „Die innere Abwehr, die Krise als Inbegriff des Ganzen zu fassen, konzentriert sich auf die Finanzmärkte, um von hier aus vollständig dem Wahn zu verfallen, der sich des Ganzen bemächtigt. Man benötigt ihre Fetischformen, damit man diese Märkte – oder genauer: ihre Akteure – als Urheber des Desasters oder Ursprung alles Bösen brandmarken kann […].“29
Dieser von Scheit konstatierte, Wahn vom Weltsouverän und mit ihm auch das Beharren auf die Universalität der Menschenrechte ist die antisemitische Wendung der Erkenntnis, dass es keine Kraft und keinen Souverän über dem Kapitalverhältnis geben kann. Hierdurch versucht das an den Verhältnissen irre gewordene Individuum der Vereinzelung der Moderne doch noch zu entkommen und sich in einem, wie auch immer gearteten, Kollektiv verlieren zu können. Antisemitisch ist der Wahn, da er Eigenschaften aus der Universalisierung der Tauschbeziehungen aus dem eigenen Selbst abspaltet und lediglich auf Marktakteurinnen projiziert.30 Im Antisemitismus sind Jüdinnen und Juden seit je her mit der Zirkulationssphäre assoziiert worden, weshalb die Akteurinnen des Finanzsektors auch unabhängig ihrer tatsächlichen Religionszugehörigkeit als Jüdinnen und Juden gelesen werden. Die Menschenrechte fungieren als ein modernes Heilsversprechen, mittels dessen der säkulare Gott in Form der UN endlich die Widersprüche der Moderne zum Verschwinden bringen soll. In der ersten Generation der Menschenrechte ist diese Ideologie ebenso vorhanden wie in der dritten. In den kollektiven Rechten tritt der antiindividuelle, völkisch-kollektivistische Wahn nur deutlicher zutage.
Das ein Weltstaat weder möglich ist, noch den Kapitalismus überwinden könnte, hat bereits Michael Bakunin 1869 festgestellt, als er schrieb, „daß der politische, universelle Staat geschichtlich sich als eine Unmöglichkeit erwiesen hat, und daß jeder politische Staat deshalb notwendig ein national oder territorial beschränkter Staat sein muß, dessen Existenz aus diesem Grunde mit der Lösung der wirtschaftlichen Frage unvereinbar ist, jener Frage, die wesentlich eine universelle oder internationale ist […]“.31
Damit hat es Bakunin ziemlich genau auf den Punkt gebracht. Er erkennt, dass es nur eine Weltinstanz gibt und geben kann, den Kapitalismus, dessen Überwindung selbstverständlich einer weltweiten Lösung bedarf, weshalb der Staat auch gänzlich ungeeignet ist. Damit überführt er schon jede überstaatliche Phantasie zur Lösung der ökonomischen Frage der Ideologie.
Die Anarchistinnen und die Menschenrechte
Bakunin selbst hatte einen ambivalenten Bezug zum Begriff der Menschenrechte. Er spricht in Worte an die Jugend von den „Rechte[n] des Menschen-Sklaven“32, welche durch philosophische Systeme überliefert, die Menschen unterdrücken würden. Kurzzeitig scheint er den Begriff jedoch zu affirmieren, wenn er festhält, dass Menschen im Kampf für die Menschenrechte in die Verbannung gingen. Seine Affirmation geht an dieser Stelle jedoch nicht soweit, dass er selbst den Kampf für die Menschenrechte anstreben würde, vielmehr erscheinen sie als gescheitert, weshalb er die rücksichtslose Zerstörung von allem was mit der herrschenden Ordnung in Verbindung gebracht wird fordert.33 In Gott und Staat formuliert er jedoch ein völlig anderes Verständnis davon, was Menschenrechte sein sollen.
„Die Freiheit der anderen, weit entfernt davon, eine Beschränkung oder die Verneinung meiner Freiheit zu sein, ist im Gegenteil ihre notwendige Voraussetzung und Bejahung. […] Es ist im Gegenteil die Sklaverei der Menschen, die meiner Freiheit eine Schranke setzt […] weil, um es nochmal zu sagen, ich nur dann frei sein kann, wenn meine Freiheit, oder, was das Gleiche heißen will, wenn meine Menschenwürde, mein Menschenrecht, das darin besteht, das ich keinem anderen Menschen gehorche und meine Handlungen nur durch meine eigenen Überzeugungen bestehen lasse, wiedergespiegelt in dem gleichmäßig freien Bewußtsein aller, mir durch allgemein Anerkennung bestätigt wird.“34
Bakunins Ausführungen zur Freiheit scheinen stimmig und sein Begriff der Menschenrechte muss auch im zeitlichen Kontext betrachtet werden. Der aktuelle Diskurs über Menschenrechte erlaubt aber, und hier wird seine Verwendung des Begriffs zum Fallstrick für heutige Anarchistinnen, die Eingemeindung in diesen. So lässt sich heute mit seinen Ausführungen die Sehnsucht nach einer negativen Auflösung der gesellschaftlichen Widersprüche nähren.
Mit seinen Anmerkungen in den Worten an die Jugend nahm er jedoch, in radikal gekürzter Form, die Grundlage nahezu jeder Menschenrechtskritik vorweg. Leider schaffte es keine der Kritikerinnen inhaltlich über diese Grundlage hinauszuweisen.
Wertkritikerinnen wie Robert Kurz oder Albert Krölls konnten zwar die Verstrickung von Recht und Kapital erkennen, jedoch verharren sie mit ihrer Kritik beim Westen. Die Menschenrechte erscheinen ihnen nur als Herrschaftsform der bürgerlichen Demokratie, womit die Herrschaft im Inneren gefestigt werden soll, nach außen würden sie lediglich als imperialistisches Vehikel dienen um die Hegemonie des Westens zu festigen.35 Dabei verkennen sie die antiimperialistische und antikoloniale Wendung, die sich in der UN vollzogen hat, die dritte Generation der Menschenrechte ist ein Ausdruck davon. Es kann also nicht mehr die Rede davon sein, dass der Westen imperiale Politik mittels der Menschenrechte betreiben würde. Außerdem fallen sie hinter Bakunins auf alle Staaten bezogene Grundzüge der Kritik zurück.
Kritik von anarchistischer Seite kommt hauptsächlich von Insurrektionalistinnen und Individualanarchistinnen: „Die Menschenrechte sind nichts als Vorrechte und anerkannte Garantien für das atomisierte Individuum in der bürgerlichen Gesellschaft, in der es nur Platz für zwei Sorten von Leuten gibt: für diejenigen, die Geld verdienen und diejenigen, die arbeiten.“36 Die Teils zivilisationsfeindlichen und völlig verkürzten Ansichten der Insurrektionalistinnen bewegen sich zwar inhaltlich nahe an Bakunins Aufruf zur Zerstörung von allem Bestehenden, den Kern der Sache treffen sie jedoch nicht. Auch sie sehen das Problem der Menschenrechte darin, dass sie ein hierarchisierendes System darstellen würden. Damit fallen sie zwar nicht der allzu gerne geglaubten Mär der universellen Menschenrechte anheim, jedoch verkennen sie, dass die Menschenrechte nicht Teil des Problems sind, das sie beschreiben bzw. zu beschreiben versuchen. Die Menschenrechte spalten und atomisieren die Menschen nicht, das tut das Kapital bereits zur Genüge. Sie können nur ihr Heilsversprechen nicht einlösen, als Ideologie sind sie aber für alle gleichermaßen zugänglich.37
Weitestgehend unkritisch finden die Menschenrechte Einzug in Rudolf Rockers Werk Nationalismus und Kultur, in dem er ihre philosophische und historische Entstehung nachzeichnet, jedoch nicht im Stande ist das Naturrecht zu dekonstruieren und den immanenten Zusammenhang zwischen Recht und Herrschaft herzustellen. Sein positiver Bezug in den dreißiger Jahren mag angesichts des Nationalsozialismus verständlich wirken, doch ist es gerade dieser, der unweigerlich vor Augen führt, dass es weder ein göttliches noch ein Naturrecht gibt, und das positives Recht nur in einem bürgerlichen Staat ein Schutz sein kann. Nichtsdestotrotz hat Rocker den Bezugsrahmen auf die Menschenrechte, mit all seinen ideologischen Irrungen, damit für die folgenden Generationen von Anarchistinnen weitestgehend abgesteckt – eine unreflektierte Würdigung tatsächlicher Erfolge (die nicht einzig den Menschenrechten zuzuschlagen sind), die den Keim vom Wahn des Weltsouveräns bereits antizipiert.
„Die Französische Revolution war in der Tat ein Heroldsruf einer neuen Zeit. Sie hat den fürstlichen Absolutismus zu Grabe geläutet und seine wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen in Trümmer geschlagen. Sie hat in der Erklärung der Menschenrechte die Grundlagen eines neuen Menschentums und eines neuen geschichtlichen Werdens in Europa niedergelegt, wie Jefferson in der Declaration of Independence in Amerika. Wenn auch die Ideen und Wünsche dieser beiden großen historischen Dokumente sich noch lange nicht erfüllt haben, so haben sie doch die besten Hoffnungen aller Völker angeregt und auf die ganze spätere Geschichte einen nachhaltigen Einfluß ausgeübt, der bis heute nicht verschwunden ist und das Leben der Menschen auf neue Bahnen gelenkt hat.“ [Hervorhebungen im Original]38
Um an dieser Stelle auf die Freiburger Gruppen zurück zu kommen, so ist es zwar nachvollziehbar, wie sie als Anarchistinnen einen positiven Bezug zu Menschenrechten entwickeln können, in der Auseinandersetzung darum was dieser Anarchismus eigentlich ist und in welcherlei Utopie die eigenen Gedanken führen, ist dieser Bezug jedoch nicht hinzunehmen. Denn wenn Anarchistinnen, selbst wenn es nur über große ideologische Umwege ist, nach einem gerechten Staat oder höheren Macht schreien, der ihre Menschenrechte sichern soll, stellt dies die in letzter Konsequenz einen Bruch mit den eigenen Idealen dar.
So lässt sich ihnen und allen anderen Apologetinnen dieser trügerischen Ideologie, eigentlich nur noch mit Peter Kropotkin entgegnen:
„So ist die Erklärung der Menschenrechte, was immer ihre Rolle in der Geschichte war, nichts mehr als ein geschichtliches Dokument, und die schönen Worte: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit werden so lange ein schöner Traum oder eine in den Mauern der Kirchen und Gefängnisse in Frankreich eingegrabene Lüge bleiben, als die Freiheit und die Gleichheit nicht die Grundlage der wirtschaftlichen Beziehungen der Menschen untereinander geworden sind.“39
1Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung: Für grenzenlose Menschenrechte. 2016 https://www.freiburger-forum.net/2016/02/demo-fuer-grenzenlose-menschenrechte-gegen-abschiebung-und-grosse-anti-fluechtlings-koalition-12-maerz/ [Zuletzt abgerufen: 26.12.16].
2Siehe: http://www.ag-freiburg.org/cms/news/fuer-grenzenlose-menschenrechte-gegen-abschiebungen-und-die-grosse-anti-fluechtlings-koalition [Zuletzt abgerufen: 26.12.16].
3Anarchistische Gruppe Freiburg: Über uns. http://www.ag-freiburg.org/cms/ueber-uns [Zuletzt abgerufen: 26.12.16]
4Zum Begriff des Weltsouverän vgl.: Scheit, Gerhard: Der Wahn vom Weltsouverän. Zur Kritik des Völkerrechts. 2009.
5 Steiger, Heinhard: Brauchen wir eine universale Theorie für eine völkerrechtliche Positivierung der Menschenrechte? In: Brunkhorst et al: Recht auf Menschenrechte. 1999, S. 43.
6 So gilt die Erklärung der Grundrechte von Virginia von 1776 als erste moderne Menschenrechtskodifikation.
7 Vgl. Fassbender, Bardo: Quellen zur Geschichte der Menschenrechte. 2014, S. 45 und 49.
8 Dieser Umstand verleitete Adolf Süsterhenn dazu den Verlust des überpositiven Charakters der Menschenrechte zu beklagen, den er an diesem Punkt gegeben sieht. Vgl.: Süsterhenn, Adolf: Menschenrechte. In: HDSW 7. 1962, S. 305.
9 Namentlich der Zivil- sowie der Sozialpakt (1976).
10 Opitz, Peter J.: Menschenrechte und Internationaler Menschenrechtsschutz im 20. Jahrhundert.2002, S. 107.
11 Ebd.: S. 147.
12 Mühsam, Erich: Die Befreiung der Gesellschaft vom Staat. Was ist kommunistischer Anarchismus? 2004, S. 20.
13 Paschukanis, Eugen: Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. Versuch einer Kritik der juristischen Grundbegriffe. 2003, S. 84.
14 Ebd.: S. 116.
15 Malatesta: Interventionen. S. 88f. Ergänzend lässt sich dazu Kraut anführen: „Es bedarf des neutralen Staates und seiner Einrichtungen (Vertragsfreiheit, Gewaltmonopol, Justiz), um die Bedingungen der sich im freien Kauf und Verkauf der Ware Arbeitskraft vollziehenden Ausbeutung aufrecht zu erhalten.“ (Kursiv im Original) In: Krauth, Stefan: Kritik des Rechts. 2013, S. 106.
16 Vgl.: Hobbes, Thomas: Leviathan. Die Materie, Form und Macht eines kirchlichen und staatlichen Gemeinwesens. 2013 [1651]. S. 255.
17 Vgl.: Ebd.: S. 263.
18 Vgl.: Ebd.: S. 257.
19 Ebd.: S. 297. Hobbes stellt anschließend selbst den Zusammenhang zwischen Staat, Recht und Kapital her, wenn er hinzufügt: „Und erst dann beginnt auch das Eigentumsrecht.“.
20 Frehmut, Michael-Lysander: Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente. 2015, S. 87. „Sie [die Menschenrechte Anm. F.F.] sind mithin nicht davon abhängig, dass sie als verbindliches Recht erst festgeschrieben werden.“ Schreibt Frehmut an derselben Stelle.
21 So tut es z.B. der Popphilosoph der deutschen Ideologie Richard David Precht: „In Zukunft muss es eine Weltinstanz geben, die in der Lage ist, Bürgerrechte und Menschenrechte überall einzusetzen.“ (Breuer, Inge: Über die Idee des „gerechten Krieges“. 28.01.2016; http://www.deutschlandfunk.de/der-kampf-gegenden-islamistischen-terror-ueber-die-idee.1148.de.html?dram:article_id=343571 [Zuletzt abgerufen: 15.09.2016]). Darauf lässt sich beinahe nur noch mit Paul Spiegels Ausspruch ,Hinter dem Ruf nach Frieden verschanzen sich die Mörder.‘ antworten.
22 Paschukanis: Rechtslehre. 2003, S. 117.
23 Eine meines Erachtens treffende Deutung des Hobbesschen Naturzustand nimmt Gerhard Scheit vor, wenn er zeigt, dass Hobbes die Menschen in ihm eigentlich als Bürgerinnen auf dem Markt begreift. (Vgl.: Scheit, Gerhard: Der Wahn vom Weltsouverän. 2009, S.102. Dazu passt auch die Ausführung von Hobbes zum Eigentum (Siehe Fußnote 19).
24 Hobbes: Leviathan. 2013, S. 261.
25 Vgl.: Scheit: Weltsouverän. 2009, S. 137.
26 Ebd.: S. 137f.
27 Vgl.: Hobbes: Leviathan. 2013, S. 279. „Und Abkommen sind ohne das Schwert nur Worte und haben überhaupt keine Kraft, einem Menschen Sicherheit zu geben.“ Ebd.: S. 345.
28 Vgl.: Scheit: Weltsouverän. 2009, S. 207.
29 Ebd.: S. 207.
30 Vgl.: Haury, Thomas: Zur Logik des bundesdeutschen Antizionismus. In: Poliakov, Léon: Vom Antizionismus zum Antisemitismus. 2006, S. 128.
31 Bakunin, Michael: Gesammelte Werke Band 2. Berlin; 1975, S. 61.
32 Bakunin Michael: Worte an die Jugend. Prinzipien der Revolution.1869; https://www.anarchismus.at/anarchistische-klassiker/michail-bakunin/7656-michael-bakunin-worte-an-die-jugend-prinzipien-der-revolution [Zuletzt abgerufen: 06.05.2017].
33 Vgl.: Ebd. Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass der Text einem Aufruf zum Pogrom gegen alle die mit der bestehenden Ordnung identifiziert werden gleichkommt, womit er anderen Anarchistinnen, wie z.B. Malatesta entgegensteht, der die Rolle der Anarchistinnen in der Revolution vor allem darin sah Gewaltexzesse zu verhindern.
34 Bakunin, Michael: Gesammelte Werke Band 1.Berlin 1975, S. 180.
35 Vgl.: Krölls, Albert: Kapitalismus, Rechtsstaat, Menschenrechte. Hamburg 2014; Kurz, Robert: Politische Ökonomie der Menschenrechte. 2002 http://www.exit-online.org/textanz1.php?tabelle=autoren&index=13&posnr=120&backtext1=text1.php [Zuletzt abgerufen: 06.05.2017].
36 Os Cangaceiros: Ein Verbrechen Namens Freiheit. Amsterdam 2013, S. 54f. Nahezu jede individualanarchistische Theorie basiert mehr oder weniger auf Max Stirner. Seine Kritik der Menschenrechte, die er unter anderem in Der Einzige und sein Eigentum entfaltet verlangt eine eigene kritische Würdigung, die im Rahmen dieses Artikels nicht zu leisten ist.
37An dieser Stelle möchte ich auf meinen Artikel „Zum Elend insurrektionalistischer Knastkritik“ der ebenfalls in diesem Heft erschienen ist, verweisen.
38 Rocker, Rudolf: Nationalismus und Kultur. Band 2. Amsterdam 2015, S. 312f.
39 Kropotkin, Peter: Die repräsentative oder parlamentarische Regierung. https://anarchistischebibliothek.org/library/peter-kropotkin-die-reprasentative-oder-parlamentarische-regierung [Zuletzt abgerufen: 11.05.2017]. Natürlich wollte Rocker eben diesen Zustand auch herstellen, jedoch ging er deutlich davon aus, dass Menschenrechte etwas dem Menschen angeborenes/inhärentes wären, dass es gegen Staat und Faschismus zu verteidigen gälte. Vgl.: Rocker, Rudolf: Anarchismus und Anarchosyndikalismus. Moers.
Kropotkin ließe sich nach diesen Ausführungen entgegenhalten, dass der Kapitalismus ja gerade alle Menschen auf dem Markt zu freien und gleichen Subjekten macht, jedoch sind sie, wie ebenfalls deutlich geworden sein sollte nur vermeintlich frei und gleich.
- Call for Papers Tsveyfl #3 Anarchismus und Autonomie - April 15, 2019
- Der anarchistische Ruf nach dem gerechten Staat - December 26, 2017